Rechtschutzversicherung - Kündigung nach Inanspruchnahme
| 27.03.2007 00:12
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich bin seit 4 Jahren bei der Rechtsschutzversicherung ...des Anwalts Liebling Rechtschutz-versichert. Nun hatte ich das Pech, innerhalb von 12 Monaten,2 mal aufgrund ständiger Angriffe meiner geliebten Vermieterin, die Rechtschutzversicherung einschalten zu müssen. Der erste Rechtstreit ist inzwischen in der 1. Instanz, für den 2.ten Rechtstreit über falsche Nebenkostenabrechnung wurde lediglich eine Deckung fur "außergerichtliche Wahrnehmung erteilt", mein Anwalt wartet hier ab, ob die Nebenkostenabrechnung als 2.ter Rechtstreit von der Vermieterin korrigiert wird, und war in dieser Angelegenheit noch nicht tätig. Einen Tag nach Zusage der RS-Versicherung für die Nebenkostenabrechnung 2.ter Rechtstreit erhielt ich ein Schreiben der RS-Versicherung." Ich solle mich innerhalb von 14 Tagen mit einer Selbstbeteiligung von 700.00 Euros pro Schadenfall einverstanden erklären. Eine Verhandlung über eine niedrige Selbstbeteiligung scheiterten, da ich ein Kosten-Risiko bin.(Vorher keine Selbsteiligung) ansonsten wird geprüft, ob der Vertrag mit mir weiter fortgesetzt werden kann. Also auf deutsch -Kündigung-. Ich habe aufgrund der Zusage ein außerordentliches Kündigungsrecht, wie auch die RS-VS.
Die wichtichste Frage für mich hierbei ist, wenn ich der Selbstbeteiligung nicht zustimme, und ich oder die RS kündigt, und die 1. Instanz oder die 2. Instanz nach Kündigung und Übernahme der Kosten der RS bemüht werden muß,da die RS aufgrund des nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnisses trotzdem dafür aufkommen muss,da ja bei Eintritt des Falles die RS-Versicherung bestand, und für beide Streitigkeiten Deckungszusage gegeben hat. Ich habe die Versicherungsbedingungen gelesen, und verstanden,fand aber darüber keinerlei Information, wie es nach einer Kündigung bei einen bestehenden RS-Falles weiter geht.
Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
PS: Beide RS-Fälle werden mit einem Vergleich enden.