Rohrsanierung in Eigentumswohnung - Vorgehensweise bei "verdecktem Mangel"
vom 4.11.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Laut Vorbesitzer hatten die Vormieter in den 3 Jahren, in denen sie in der Wohnung wohnten, keine Mängel diesbezüglich gemeldet. ... Müssen wir wirklich für die Kosten dafür aufkommen (und wenn ja in welchem Umfang, also Bad mit Fliesen...) oder muss sich der Eigentümer selbst darum kümmern und mit den (Vor-) Vorbesitzern Kontakt aufnehmen und evt. auf "verdeckten Mangel" klagen? Falls sich herausstellt, dass es sich um einen baulichen Mangel handelt, hat man da nach 25 Jahren noch eine Möglichkeit?