Konkrete Frage an die Experten zur Feststellung des Wertersatzes aufgrund eines aktuellen Falles: Der Fall in Kürze: •Kunde (Verbraucher ) kauft ein Elektrofahrrad über ebay, Verkaufspreis 1550 € zzgl Versand per Spedition (49 € ) •Das Fahrrad wurde von einer Verkaufsagentur im Auftrag eines Mandanten verkauft , der Verkäufer war also nicht Eigentümer der Sache (nur am Rande wichtig, aber der ursprüngliche Besitzer hat natürlich Anspruch auf den ursprünglichen Verkaufspreis abzgl. Gebühren ) •Der Käufer wiederuft den Kauf fristgerecht da das Fahrrad „über keine Rücktrittsbremse verfügt " – Es war im Angebot klar beschrieben dass das Fahrrad mit Scheibenbremsen ausgestattet ist, es lag also kein Mangel oder Beschreibungsfehler vor •Der Kunde musste daher aufgrund des neuen Widerufsrechts logischerweise das Fahrrad auf eigene Kosten zurücksenden – dazu benutzte er – unzulässiger Weise - den Versand über Hermes , das Rad war in einem Karton verpackt (Hermes schließt ausdrücklich den Versand von Fahrrädern in Fahrradkartons in seinen AGB´s aus ) •Das Rad kam in desolaten Zustand mit sichtbaren, starken Beschädigungen am Karton beim ursprünglichen Verkäufer (Der Verkaufsagentur) an - dieser verweigert aufgrund der starken Beschädigungen die Annahme des Kartons , das Rad geht wieder zurück an den Käufer •Hermes verweigert jede Verantwortung da der Versand von Fahrrädern in Kartons ausdrücklich nicht zugelassen ist •Der Käufer versendet daraufhin das Rad per Spedition, ordnungsgemäß und gut verpackt in einem neuen Fahrradkarton •Diese Sendung wird vom Verkäufer angenommen, ein sachverständiger Fahrradhändler beziffert den Schaden am Fahrrad – der durch den unzureichenden Rückversand entstanden ist – auf ca. 700 € Frage: Wie genau stellt man jetzt den Anspruch bzw. die Höhe des Wertersatzes fest ?