Verwaltungsvollstreckung zulässig?
vom 28.8.2012
52 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrter Anwalt/in, Ich habe mit meinem Bruder eine unbewohnbare Bauruine eines alten Bauernhauses im Saarland. Jetzt habe ich von der saarländischen Bauaufsichtsbehörde ein Schreiben über sofortiges Handeln im Sinne der Bauschutzordnung wegen Gefährdung der Öffentlichkeit erhalten. In disem Schreiben wurden fristgemäße Anordnungen verfasst,- mit der Androhung der sofortigen Vollstreckung im Sinne der § 13 und 21 des saarländichen Verwaltungsvollstreckunggesetzes SVwVG.