§ 3 EFZG, § 11 BUrlG; Berechnung bei Stundenlohn u. variabler Arbeitszeit, Überstund
vom 21.3.2018
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen macht aber ein Steuerbüro! In meinem Arbeitsvertrag ist die Arbeitszeit auf 40,25 h/wöchentlich festgelegt (Mo - Do 8,5 h, Fr 6,25 h). ... Nun zum Thema: Wenn ich mal krank bin, Urlaub habe und an Feiertagen wird mir dann der dementsprechende Tag mit den im Arbeitsvertrag geregelten Stunden vergütet.