Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Ohne die Details Ihrer Lohnabrechnung gelesen zu haben, ist es schwierig, Ihnen eine konkrete Antwort zu geben. Grundsätzlich muss die Lohnabrechnung jedoch korrekt erstellt werden und insbesondere das vertraglich vereinbarte Gehalt ausweisen. Vorliegend ist es offensichtlich, dass hier ein Fehler vorliegt und Ihnen zu wenig Gehalt ausbezahlt oder dieses zumindest als zu wenig ausgewiesen wird. Vor diesem Hintergrund dürfte es auch nicht korrekt sein, den Differenzbetrag als Vorschuss zu deklarieren.
Sie sollten Ihren Arbeitgeber jeweils zeitnah nach Erhalt der Abrechnungen auf die Fehler hinweisen und um Korrektur bitten. Zu Nachweiszwecken bietet sich an, dies schriftlich zu tun.Bitte beachten Sie hierbei, dass evtl. vertragliche Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche vereinbart wurden, die es einzuhalten gilt. Ansonsten kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.
Eine abschließende Einschätzung Ihres Problems ist leider nur nach Prüfung des Arbeitsvertrags sowie der fehlerhaften Abrechnungen möglich, sodass es empfehlenswert ist, hiermit einen Kollegen vor Ort zu beauftragen.
Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientie