Schwangerschaft und Befristung zur Probe
vom 27.7.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
In dieser Zeit wurde sie schwanger und hat dies dem Arbeitgeber bekanntgegeben. ... Der Arbeitgeber schließt grundsätzlich derartige Verträge mit allen neuen Arbeitnehmern ab. ... Schlussfolgerung: es muß ein Auslaufen des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber gewünscht worden sein, da die Probe nicht zu seiner Zufriedenheit ausfiel!?!