Übernahme Renovierungskosten, Kautionsminderung
(Mietvertrag auszugsweise am Ende nach den Fragen und vor den eigenen Quellen) Während der Mietdauer benachrichtigte ich die Vermieterin mehrmals mündlich, dass die Wohnungstür undicht ist. ... Das Ergebnis finden Sie am Ende dieser Anfrage nach den Fragen und dem auszugsweisen Mietvertrag. --------- Meine Fragen: 1. muss ich eine Renovierung durchführen oder für die Kosten aufkommen, wenn die Zusatzvereinbarung (Adressat: Vermieterin) vom 20.9.05 (unterzeichnet von allen Parteien) vorliegt, ist diese rechtsgültig? 2. sollte ich renovieren müssen/dürfen, muss ich generell eine Fremdrenovierung (durch Eltern der Vermieterin oder Fremdfirma) akzeptieren oder kann ich die Behebung der Mängel durch mich oder eine von mir beauftragte Firma verlangen, obwohl die Nachmieter am Tag meines Auszugs schon eingezogen sind und mir der erneute Zutritt zur Wohnung untersagt wurde bzw. keine Frist zu Behebung der Mängel genannt wurde?