Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können durchaus Ihren Werklohn geltend machen. Da Sie die Software jedoch nicht fertiggestellt haben, können Sie nicht die ganze vereinbarte Summe fordern, sondern lediglich einen angemessenen Teil der Summe.
Wenn der bis jetzt fertiggestellte Teil der Software erst später verlangte Funktionen enthält, können Sie den angemessenen Teil der Summe entsprechend erhöhen.
Wenn es bereits erkennbar ist, wie anscheinend hier, daß die Gegenseite sich wehren will, dann ist ein Mahnbescheid weniger sinnvoll, da die Gegenseite sehr voraussichtlich Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen wird, wodurch die Sache vor Gericht landet. Es wäre daher eine Überlegung wert, direkt Klage auf Zahlung des Werklohnes zu erheben.
Kurz: Es läßt sich durchaus ein solcher Anspruch durchsetzen, ein entsprechender Rechtsstreit hat Aussicht auf Erfolg, jedoch wäre die zu fordernde Summe anzupassen.
Nach Ablauf des außergerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie anhand der Antworten der Gegenseite überprüfen, ob ein Mahnbescheid oder direkt eine Klage sinnvoll wären.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Sehr geehrter Anwalt Weber,
ich danke Ihnen für Ihre hilfreiche Auskunft. Allerdings habe ich noch eine Frage hinsichtlich des zu fordernden Betrags.
Mein tatsächlicher Aufwand zum Erstellen des fast fertigen Software-Projekts betrug etwas mehr als 60 Stunden. Bei einem Stundenlohn von Euro 50,- (mein günstigster Satz) wären das 3000,- Euro, auf die ich im Verlauf des Projekts verzichtet habe, weil mir Folgeaufträge versprochen wurden. Kein freiberuflicher Programmierer würde sonst so billig arbeiten. Die Telefonate habe ich übrigens mitgeschnitten, wozu mir der Auftraggeber auch seine Zustimmung beim ersten telefonischen Kontakt gab (die wird er natürlich bestreiten wollen).
Ich würde gerne diese ganze Sache abschließen, ohne größeren Aufwand damit zu haben. Das Software-Projekt wäre bereits fertiggestellt, wenn der Auftraggeber dasselbe nicht abgebrochen hätte. Ursache für seine Entscheidung, den Auftrag zurückzuziehen, war meine Weigerung, ihm den Quelltext zu überlassen. Er schrieb mir, ein "Kumpel" würde ihm das Projekt nun für 300,- Euro entwickeln, was ich nicht glaube, da Herr R. gleichzeitig die Herausgabe des Quelltextes verlangt (derselbe sei sein geistiges Eigentum, wie er behauptet, obwohl ich den Quelltext entwickelt habe, und zwar ohne jeglichen Fremd-Quelltext). In dem Quelltext stecken meine Programmier-Kenntnisse, daher ist sogar der unfertige Quelltext weit mehr wert als das fertiggestellte Programm. Ich habe dem Auftraggeber das Ultimatum gestellt, bis zum 14. 12.2009 entweder den unfertigen Quelltext für 500,- Euro zu übernehmen oder aber die tatsächlichen Programmierkosten von Euro 3000,- zu erstatten. Immerhin habe ich 60 Stunden daran gearbeitet und sehe nicht ein, dafür nur 100,- Euro zu erhalten. Die Schuld für den Abbruch des Projekts trägt allein der Auftraggeber.
Es ist für mich offensichtlich, daß der Auftraggeber von vorneherein nicht vorhatte, mich korrekt zu entlohnen, sondern, wie sein Verhalten zeigt, für 100,- vorschüssig gezahlte Euro einen Quelltext zu erhalten, der gute 3000,- Euro wert ist. Der Auftraggeber kann wohl selbst etwas programmieren, für die Erstellung eines solchen Projekts reichen seine Kenntnisse wohl aber nicht aus.
Wenn ich also den zu fordernden Betrag verändern muß, dann werde ich diesen Betrag ganz gewiß nicht verringern, denn dieser Betrag wurde unter Umständen ausgehandelt, die nicht mehr zutreffen: Folgeaufträge und Abschluß des Einführungsprojekts.
Daher möchte ich gerne wissen, ob ich in meiner Sichtweise der Sachlage richtig liege oder ob ich dabei mir unbekannte juristische Tatsachen übersehe.
Mit freundlichem Gruß
der betrogene Freelancer
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Problem ist, daß Sie für das Projekt einen Festpreis vereinbart haben. Dieser Festpreis gilt unabhängig von den tatsächlich aufgewendeten Arbeitstunden, das Verhältnis zwischen Lohn und aufgewendeter Arbeitszeit fällt daher in Ihren Risikobereich. Wenn Sie anstelle des Festpreises eine Entlohnung nach Stunden vereinbart hätten, wäre das andersherum.
Da Sie das Projekt nicht fertiggestellt haben, müssen Sie entsprechende Abzüge vom Preis machen.
Allerdings können Sie den verminderten Preis wieder erhöhen, da Sie auf Wunsch des Auftraggebers mehr geleistet haben, als für den Festpreis vereinbart. Diese Erhöhung ist jedoch nicht nach den erbrachten Stunden, sondern nach den programmierten Zusatzelementen zu errechnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt