Falsche Artikelbezeichnung bei Ebay - Irrtum
| 25. August 2011 19:15
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Hallo,
Ich habe vor mehr als 4 Monaten einen Monitor bei Ebay für 160€ verkauft.
Die Artikelbeschreibung enthielt einen Fehler meinerseits, wodurch der Käufer einen falschen Artikel erhalten hat. Als ich den Artikel in Ebay einstellte, ging ich davon aus dass es sich um das Modell " Samsung Syncmaster T240HD " handelt. Es war eine logische Schlussfolgerung von mir, da der Bildschirm einen HD Anschluss hat ging ich auch davon aus, dass es sich dabei um eben dieses eben erwähnte Modell handelt. Tatsächlich gibt es aber noch ein weiteres Modell, welches der Käufer von mir erhalten hat. Es handelt sich dabei um " Samsung Syncmaster T240 ", ohne den Zusatz HD.
Wie der Käufer mir mitteilte, kennt er sich wesentlich besser mit solchen Dingen aus. Es ist ihm natürlich direkt aufgefallen, dass es sich um ein anderes Modell handelt als ich in der Artikelbeschreibung angegeben habe. Ich habe ihm natürlich direkt angeboten den Artikel gegen volle Kaufpreiserstattung zurück zu geben. Natürlich auf meine Kosten. Versandkosten waren im Kaufpreis ohnehin inbegriffen.
Er lehnte dies jedoch ab und wollte stattdessen eine Kaufpreisminderung, zu einem absolut unangemessenen Betrag.
Ich habe den von mir an den Käufer verkauften Artikel im Juni 2009 für einen Neupreis von 248,95 € gekauft. Somit hatte der Bildschirm sogar noch Restgarantie. Zudem hat er technisch sowie äußerlich keine Mängel.
Der Wert des Bildschirms stimmt mit dem Kaufpreis vom Käufer überein. Da er als gebraucht in ca. diesem Bereich, je nach Zustand, gehandelt wird.
Der Käufer hat mittlerweile seinen Anwalt eingeschaltet und verlangt 53 Euro Kaufpreisminderung. Als ich darauf nicht eingehen wollte erhielt ich folgende Antwort:
"Sie unterliegen einem Irrtum, wenn Sie meinen, Sie können den Vertrag rückgängig machen. Mein Mandant hat vielmehr ein Wahlrecht und kann Minderung statt Rückgängigmachung verlangen. Diesen Minderungsanspruch hat mein Mandant geltend gemacht.
Mein Mandant weist darauf hin, dass das Gerät Verbrauchsspuren aufzeigt. Es macht deshalb auch keinen Sinn, bei der eindeutigen Rechtslage weiter zu streiten. Sollte ich Klage über den Betrag von 53,00 € erheben, werden die anfallenden Kosten für Sie wesentlich höher liegen als der eingeklagte Betrag.
" Der Minderungsbetrag errechnet sich im Verhältnis zu dem Preis für ein HD Gerät. Nach Mitteilung meines Mandanten hat er zwar ein HD Gerät bei der Firma Media Markt mit einem Sonderangebot von 290,00€ im September 2009 gekauft, das Gerät hatte damals jedoch 350,00€ als Normalpreis gekostet. Da das von ihnen gelieferte Gerät neu angeblich 248,00€ gekostet hatund nunmehr für 160,00€ verkauft wurde, könnte ein Minderungsbetrag rund 30 % ausmachenDies würde bedeuten, dass sie noch einen Betrag von 53,00€ zurückerstatten müssten. Bei der Ermittlung des Minderungswertes müssen Sie berücksichtigen, dass sie mit den 160,00€ ein HD Gerät geliefert werden sollte und die Minderung in der Relation zu diesem Preis ermittelt werden muss."
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Desweiteren war der Ebay Kundenservice eingeschaltet:
Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.
Der eBay-Kundenservice hat eine endgültige Entscheidung getroffen und der Fall ist geschlossen.
Jun. 2011 um 10:38
Endgültige Entscheidung: Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen.
Kommentare vom eBay-Kundenservice: „eBay hat sich entschieden, dem Käufer den Betrag zu erstatten. Sie müssen weder an den Käufer noch an eBay eine Rückzahlung vornehmen und dieser Fall wird sich auch nicht auf die Beurteilung Ihres Verkäuferstatus auswirken."
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Ich habe auch einen Mahnbescheid bekommen, welchem ich direkt widersprochen habe. Heute ( 25.08.2011 ) folgte folgendes:
Schreiben vom Amtsgericht: „ Sehr geehrter Herr … anbei erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift der Verfügung vom 23.08.2011 nebst Anlagen. Geben Sie bitte bei allen Schreiben das vorstehend ausgeführte Geschäftszeichen an und fügen Sie bitte den Schriftsätzen und Anlagen immer die erforderliche Anzahl von Abschriften / Ablichtungen für die Gegenparteien(en) und deren Prozessbevollmächtigte(n) bei.
Verfügung: 1.
1.1. Das vereinfachte Verfahren ohne mündliche Verhandlung wird gemäß § 495a ZPO
durchgeführt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wird nur dann anberaumt, wenn eine der Prozessparteien dies ausdrücklich unter Hinweis auf § 495a ZPO
und innerhalb der Erklärungsfristen beantragt oder das Gericht dies für erforderlich hält.
1.2. Der beklagten Partei wird aufgegeben, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung dieser Verfügung eine schriftliche Klageerwiderung einzureichen. Hierin sind neben Anträgen, die zugestellt werden sollen, sämtliche Einwendungen und Beweismittel anzugeben, wobei Zeugen mit vollem Namen und Anschrift zu benennen und Urkunden einzureichen sind. Die Klageerwiderung kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt werden. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht vorgeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass – was in dervorgerichtlichen Korrespondenz offenbar grundlegend verkannt wird – dem Käufer ein Wahlrecht zwischen den ihm gesetzlich zustehenden Mängelgewährleistungsansprüchen gemäß § 437 BGB
zusteht; der Verkäufer kann den Käufer nicht auf eine Rückgängigmachung des Vertrages verweisen.
1.3. Fristversäumnisse …
1.4. …
1.5. Der klagenden Partei wird aufgegeben, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung dieser Verfügung den im Klageantrag zu 1. Angenommenen Zinsbeginn zu begründen bzw. zu überprüfen; insoweit mag das Anwaltsschreiben vom 19.05.2011 vorgelegt und unter geeignetem Beweisantritt zu dessen (bereits vorgerichtlich bestrittenem) Zugang vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass - dem Kostenantrag gemäß Ziff. 4. der Klagebegründung die erklärte Teilklagerücknahme entgegensteht, - der mit 350,00 € angenommene „Gerätewert mit HD" einer Schätzung nach § 287 ZPO
nicht zugänglich ist. Ggf. sollte für den Bestreitsfall die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeboten werden. Im übrigen ergeben 30% aus 160,00 € nicht 53,00 €, sondern 48.00 €.
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Meine Frage: Was soll / kann ich nun tuen ? Bin ich im Recht? Ebay hat entschieden das ich keine Schuld trage, hilft mir das vor Gericht? Soll ich mir einen Anwalt nehmen ?
Bitte um Hilfe, denn ich weiß wirklich nicht weiter, bin erst frische 20 Jahre alt und verdiene noch kein eigenes Geld.