Immobilienerwerb in Italien, Steueroptimierung in Deutschland
Generell gilt in Italien wohl - anders als in Deutschland - dass ein Vermieter keinerlei Aufwendungen steuerlich geltend machen kann. [Meinung A] Aufgrund des Belegenheitsprinzips (Einkünfte aus in Italien liegenden Immobilien werden in Italien versteuert) müssen wir in Italien die dort fällig Steuer bezahlen und können als in Deutschland steuerpflichtige Vermieter in Deutschland nichts geltend machen. ... Das Problem: Die Wohnung wäre in diesem Falle ja nicht mehr vermietet.