Re: Befristeter Mietvertrag - Zusatzklausel
vom 22.5.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Vermieter moechte einen befristeten Mietvertrag auf 4 Jahre und 2 Wochen) abschliessen. ... Bedeutet “bestehendes Mietverhaeltnis”, dass der Nachmieter nur bis zum Auslauf des urspruenglichen Vertrages in dem Haus bleiben kann? ... Ist diese Zusatzklausel so schwammig, dass ich auf alle Faelle jederzeit mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist aus dem Vertrag rauskann?