Rücknahmepflicht
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Hallo, ich habe bei ebay ein paar PKW Reifen als gebraucht zum Verkauf angeboten , mit dem Vermerk, dass ich keine Garantie Rücknahme oder jegliche Gewährleistungen übernehme . ... Nun behauptet der Käufer die Reifen wären unbrauchbar und nicht wie beschrieben und fordert sein Geld zurück!