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Immobilienkauf mit Genehmigung durch Betreuungsgericht

20. Februar 2020 21:17 |
Preis: 60,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Verkauf mit Genehmigung

Guten Tag,

wir hatten letzten Dezember uns für ein Kauf einer Immobilie entschieden. Die Immobilie wird mit Untersützung eines Makler durch die Tochter als Betreuerin der Mutter verkauft.

Nachdem wir eine Reservierungsvereinbarung unterschrieben haben und auch die Reservierungsgebühren bezahlt haben, haben wir entsprechend auf Anweisung des Maklers schnellstmöglich ein Finanzierungsangebot eingeholt. Danach hat uns der Makler aufgefordert einen Notar zu benennen. Die Vertragsdetails hat dann der Makler mit dem Notariat ausformuliert. Soweit alles in Ordnung.

Nach ersten Gespräch mit dem Notariat bzgl. einige Vertragsdetails mussten wir erfahren, dass der zu beurkundender Vertrag noch vom Betreuungsgericht genehmigt werden muss. Dies war uns leider nicht bekannt gewesen und wir wurden auch nicht darauf hingewiesen. Wir haben auch auf Rückfrage erfahren, dass das Betreuungsgericht noch nicht über den Verkauf der Immobilie unterrichtet wurde. Somit wäre der Kaufvertrag schwebend unwirksam gewesen und Genehmigungsprozess hätten den Immobilienkauf stark verzögert. Des Weiteren hätten wir die Unsicherheit, dass das Betreuungsgericht den Kaufvertrag ablehnt, da der vertraglicher Verkaufswert der Immobilie unterhalb des vom gerichtlichen Sachverständigen ermittelten Verkehrwertes liegen könnte. Auch die Finanzierung der Immobilie ist nicht mehr sicher, da die Bank ablehnt bei der jetzigen Situation einen Darlehen zu vergeben.

Aufgrund der vielen Unsicherheiten hinsichtlich der betreuungsgerichtliche Genehmigung, Zeit und nicht kalkulierbaren Kosten, denken wir daran vom Kauf der Immobilie zurückzutreten. Jedoch haben wir bereits eine Reservierungsgebühr bezahlt und es sind bereits Kosten beim Notar für den Vertragsentwurf angefallen. Besteht die Aussicht, dass wir die Reservierungsgebühren erstattet bekommen und die Notarkosten dem Verkäufer weiter zu belasten?

Mit freundlichen Grüßen

Kayu Man

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider ist dies ein völlig normales Vorgehen, wenn Menschen unter Betreuung stehen. Ich selber bin auch zusätzlich als Betreuerin tätig und unser Amtsgericht genehmigt niemals im Vorfeld, sondern erst der konkrete Vertrag ist zur Genehmigung einzureichen. In der Regel geht das schnell - jedoch ist es tatsächlich ein Problem, wenn der Kaufpreis vom Gutachten abweicht. Hier kann jedoch der Makler seine Bemühungen dem Gericht mitteilen, dass z.B. das Haus nicht zum Gutachterwert veräußerbar war.

Ohne Kosten zu zahlen werden Sie nicht zurücktreten können.

Falls jedoch die Betreute selber noch in der Lage ist, den Vertrag zu verstehen und zu unterschreiben kann sie dies beim Notar selber erledigen, dann geht es schneller und das Gericht muss nicht genehmigen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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