Urheberrecht an Foto, Unterlassungserklärung so gültig
vom 8.2.2017
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Hierzu haben wir 2012 uns die Erlaubnis von der Webseite( aus der Schweiz) geholt, wo dieses veröffentlicht wurde. Nun haben wir eine Abmahnung und Unterlassungserklärung von jemanden aus der Schweiz bekommen, der behauptet er habe das Urheberrecht an diesen Bild. ... Es ab sofort zu unterlassen, folgendes Bild ( Bild nicht mit gesendet) von YYYYY ohne dessen Zustimmung zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen und /oder öffentlich zugänglich zu machen, wie diese auf der Internetseite www.XXXXXXX de erfolgt ist. 2 Für jeden Fall der schuldhaften zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die vorbezeichnete Unterlassungserklärung verpflichtet sich Herr X eine von Herrn YYY nach billigem Ermessen zu bestimmende und im Streitfall der Höhe nach vorm zuständigen Gericht auf die Angemessenheit zu überprüfende Strafe zu zahlen.