Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum der TV seiner Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nicht nachkommen konnte und dieses verweigert.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664, 666 bis 668, 670, des § 673 Satz 2
und des § 674 BGB
entsprechende Anwendung.
Danach ist insbesondere vorgesehen:
- Der Beauftragte/TV ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben;
- auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen;
- nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen.
Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung der Einnahmen oder der Ausgaben enthaltende Rechnung mitzuteilen und, soweit Belege erteilt zu werden pflegen, Belege vorzulegen, § 259 BGB
.
Dieses kann ja auch die Bank geben, zuständig ist da der TV. Unter diesen Umständen ist es ihm auch zumutbar.
Er darf der Erbengemeinschaft keinen Schaden durch eine falsche Steuerberechnung zufügen.
Der Testamentsvollstrecker hat zudem den Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen.
Dieses beinhaltet nach meiner Meinung auch Obiges.
2.
Dieses sollte ansonsten mit dem Steuerberater, der schon tätig war bzw. dem Finanzamt zu klären sein.
An sich halte ich es aber für aufklärbar, s. o. zu 1.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 24.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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24.05.2013
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13:34
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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