Wie als Handwerker von Schadens- oder Diebstahlsbezichtigungen freistellen lassen?
vom 8.5.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Ich kann die Kunden gut verstehen. Oftmals wird uns als Handwerkern angeboten, alleine in der Wohnung des Kunden zu agieren, weil der Kunde selbst keinen Urlaub nehmen will, oder andere Dinge zu erledigen hat. Oder es handelt sich um eine Ferien- oder Mietwohnung und er erachtet die Anreise als unnötig.