Nach Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und mir, entsorgte dieser, die von mir sich nach wie vor am Arbeitsplatz befindenden persönlichen Gegenstände (Arbeitsbekleidung, Schuhe, Hose, Proteinpulver). Voran ging eine Textnachricht auf WhatsApp, ich solle diese persönlich innerhalb von zehn Tagen abholen, andernfalls würden diese "weggeschmissen" werden. Ich reagierte erst später (nach Ablauf der vom Arbeitgeber gesetzten Frist) auf besagte Nachricht und musste dann feststellen, dass meine Sachen tatsächlich entsorgt wurden und dass ich diese gar nicht erst dort hätten aufbewahren werden dürfen, laut Arbeitgeber. Des Weiteren seien die Sachen von mir in voller Absicht dort zurückgelassen worden.
Mir stellt sich nun die Frage, wie ich gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber vorgehen kann.
die Vorgehensweise des ehemaligen Arbeitgebers war nicht korrekt, er durfte Ihre persönlichen Sáchen nicht entsorgen, auch nicht nach entsprechender Androhung. Was er hätte dürfen, wäre eine Einlagerung auf Ihre Kosten.
Denn grundsätzlich sind auch Sie verpflichtet, nach beendetem Arbeitsverhältnis Ihre persönlichen Sachen dort zeitnah abzuholen.
Durch die Vernichtung Ihres Eigentums ist Ihnen ein Schaden entstanden, den der ehemalige Arbeitgeber Ihnen zu ersetzen hat. Maßgebend ist der von Ihnen darzulegende und nachzuweisende Zeitwert der Sachen.
Zuständig für den Fall einer notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung ist das Arbeitsgericht, bei dem es in 1. Instanz keine Kostenerstattungspflicht gibt. Jepe Partei trägt also ihre eigenen Kosten, insbesondere etwaige Anwaltskosten selber unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.