Ich kann die Kunden gut verstehen.
Oftmals wird uns als Handwerkern angeboten, alleine in der Wohnung des Kunden zu agieren, weil der Kunde selbst keinen Urlaub nehmen will, oder andere Dinge zu erledigen hat. Oder es handelt sich um eine Ferien- oder Mietwohnung und er erachtet die Anreise als unnötig.
"Der Schlüssel liegt unter der Fussmatte!" oder "die Nachbarin lässt sie rein." sind dann die üblichen Hinweise.
Was aber, wenn der Kunde oder dessen Mieter die erbrachte Leistung nicht abnehmen kann? Am Ende nach unserer Abreise evtl. eine Beschädigung am Kundeneigentum festgestellt und gemeldet wird? Angeblich der wertvolle Erbring aus dem Nachtisch fehlt?
Kann ich, um dieser Diskussion aus dem Weg zu gehen, eine Freistellung von der Haftbarhaltung im Vorfeld erstellen ud mir unterschreiben lassen? Ich bin ja einverstanden, das der Kunde glaubt seine Zeit sinnvoller verbringen zu können. Das sollte aber nicht zu meinem persönlichen Risiko warden.
Sie könnten sich zwar so etwas unterschreiben lassen, aber ernsthaft; welcher Kunde würde Ihnen im vorfeld schriftlich bestätigen, dass Sie ihm keine Sachen beschädigt/gestohlen hätten?
Würde mit ein Handwerker so einen Zettel vorlegen, würde ich als Kunde vom Auftrag Absatnd nehmen.
Aber selbst wenn es so eine Unterschrift gibt, wäre so ein Haftungsausschluss rechtlich unwirksam, hätte also keinen Vorteil für Sie. Unwirksam deshalb, weil die Haftung für grobfahrlässiges oder sogar vorsätzliches Handeln nicht ausgeschlossen werden kann (§ 309 BGB
).
Daher werden Sie sich nur absichern können, wenn Sie zu zweit solche Aufträge machen, damit dann ein Zeuge zur Verfügung steht.