Nach einer ersten Untersuchung schätzt die Werkstatt den Schaden auf rund 1.800 Euro, was nahezu einem wirtschaftlichen Totalschaden entspricht. Bei der Internetrecherche habe ich nun unterschiedliche Aussagen und Gerichtsurteile gefunden, was die Haftung einer Werkstatt für Schäden betrifft, die während ihrer Obhut über das Fahrzeug entstehen. ... Die Werkstatt hat auch Fotos der Schäden und des eingedrückten Bodens gemacht, die ich zwar noch nicht gesehen habe, jedoch auch nicht anzweifle.