Sehr geehrte Fragestellerin,
gemeinsame Leitungen gehören Ihnen auch beiden grundsätzlich zusammen. Wenn diese sanierungsbedürftig werden, müssen die Kosten dafür geteilt werden.
Wenn allerdings die Leitung zunehmend Probleme macht, und sich auch die Nachbarin weigert, die Kosten zu übernehmen, dann könnten Sie wie folgt vorgehen:
1) Sie bauen sich eine neue Leitung und bieten der Nachbarin schriftlich an, sich zu beteiligen. Begründen Sie den Bau mit der derzeit maroden Leitung und der Unvorsehbarkeit der Schäden, falls diese weiterhin in Betrieb bliebe, ohne saniert zu werden. Fordern Sie sie zwischenzeitlich auch auf, eine Übernahmeerklärung hinsichtlich der hälftigen Kostentragung zu übernehmen, falls dringende Arbeiten notwendig würden, solange die neue Leitung noch nicht verbunden ist.
2) Falls die Nachbarin einwilligt, alles in Ordnung. Falls nicht, setzen Sie der Nachbarin eine Frist (diese sollte drei Monate betragen), dass sie sich um einen neuen Anschluss zu kümmern hat. Da sie kein Leitungsrecht hat und auch sonst Möglichkeiten, sich eine eigene Leitung legen zu lassen, bzw. sich an Ihrem neuen Anschluss zu beteiligen, ist dies auch kein Problem.
Vergleichen Sie bitte auch die Kosten des Neuanschlusses und der Reparatur. Ich gehe davon aus, dass die Neuherstellung günstiger sein dürfte, als komplett die alten Leitungen neu zu ziehen.
Nur wenn die Reparaturkosten weniger als die Hälfte des eines Neuanschlusses betragen, sollten Sie es bei der alten Leitung belassen und könnten allerdings trotzdem im Vorfeld eine Kostenübernahme zu 50% verlangen. Tut sie dies nicht, könnten Sie auch in diesem Fall neubauen und den Anschluss kappen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Lieber Herr Hoffmeyer :-) Vielen Dank
Sehr gerne. Wenn Sie weitere Hilfe brauchen sollten, können Sie jederzeit gerne nachfragen.
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Hoffmeyer, LL.M.
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