Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich bedauere, dass Ihr Fahrzeug durch die Schneelawine beschädigt worden ist und Sie Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen mussten.
Eine Haftung des Hauseigentümers kann problematisch werden.
Denn eine Haftung aus § 836 BGB scheidet aus, da Dachlawinen keine Gebäudeteile sind.
Eine Haftung kommt dann nur noch unter dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht in Betracht, also gem. § 823 BGB. Allerdings gibt es in Bayern keine allgemeine Pflicht mit, Gitter anzubringen, so dass man nur aufgrund der Neigung des Daches hier eine Verletzung der VSP annehmen kann (vgl. etwa: Urteil des Amtsgerichts München vom 11.3.14, AZ 274 C 32118/13).
Sie können etwa wie folgt schreiben:
Sehr geehrte/r Frau/Herr.....
ich bin Eigentümer des PKW...........mit dem amtlichen Kennzeichen......... .
Für dieses Fahrzeug unterhalte ich bei der ................Versicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 1000 Euro. Kopie des Versicherungsscheins füge ich zum Nachweis bei.
Am........kam es zu einem Schadensfall an meinem Pkw, der die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung erforderlich machte.
Dieser Schadensfall, bei dem der Pkw durch eine von Ihrem Haus heruntergefallene Schneemasse beschädigt wurde, ist darauf zurückzuführen, dass Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt haben.
Obwohl die Neigung des Daches dies erforderte, waren keine Schneefanggitter angebracht. Der Schnee war auch nicht geräumt.
Aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sind Sie gem. §§ 823, 249 ff. BGB mir gegenüber schadensersatzpflichtig.
Ich musste die 1000 Euro Selbstbeteiligung bezahlen und werde von meiner Vollkaskoversicherung "höhergestuft".
Ich habe Sie daher aufzufordern, mir die 1000 Euro bis zum 1.3.2021 zu überweisen, und zwar auf mein Konto bei der .................................................
Innerhalb dieser Frist bitte ich Sie zudem um Übermittlung einer schriftlichen Erklärung, dass Sie mir den durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung entstandenen Prämienmehraufwand ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Antwort
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