Unter Zugrundelegung dieser beiden Faktoren errechnet sich die Rente wie folgt: Vom pensionsfähigen Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Sozialversicherung 0,4 % für jedes anrechenbare Dienstjahr. ... Januar 2018, d. h. mit dem Eintritt in den regulären Ruhestand, erhalten Sie eine monatliche Rente. ... Fragestellung Ist mit obiger Vertragsformulierung juristisch sichergestellt, dass ich - trotz Hinweis auf eine vom Versicherungsmathematiker nicht bestätigte Berechnung - in 2018 eine Berechnung meiner Rente unter Anwendung der derzeitigen Bemessungsgrenze von € 5.400,00 verlangen kann, d.h. ist mit dieser Formulierung die Bemessungsgrenze als Faktor wie mein pensionsfähiges Einkommen vertraglich festgeschrieben?