Ihr Anliegen ist anspruchsvoll und erfordert einen sehr klaren Überblick: Nach ausführlicher Recherche spricht aktuell einiges dafür, zunächst den Weg über das Arbeitslosengeld I zu gehen, sofern die medizinischen Voraussetzungen es zulassen und der Anspruch tatsächlich besteht. Sie sichern sich damit weiter Beitragszeiten für die Rente und kommen dem Erreichen der 45 Versicherungsjahre näher, was für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte entscheidend ist. Gleichzeitig ermöglicht das ALG I, dass weiterhin Rentenbeiträge von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, wenngleich diese meist geringer ausfallen als die bisherigen, aber in jedem Fall besser sind als Nullzeiten. Wichtig ist, dass Sie, wie beim VDK empfohlen, Ihren Gesundheitszustand gut einschätzen und sich gegebenenfalls erneut arbeitsunfähig schreiben lassen, falls eine Arbeitsaufnahme objektiv nicht möglich ist, damit keine Nachteile entstehen.
Sollten Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, wenigstens drei Stunden täglich zu arbeiten, ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente grundsätzlich sinnvoll. Die Rentenhöhe ist im Moment ähnlich oder sogar leicht höher als die Regelaltersrente, kann sich aber noch verändern, je nachdem, wie lange Sie weitere Beitragszeiten sammeln. Mit Bezug der Erwerbsminderungsrente enden jedoch die weiteren rentensteigernden Beitragsjahre und die Zeit bis zur Regelaltersrente wird mit dem sogenannten Zurechnungszeitfaktor nur auf Basis des bisherigen Durchschnitts weitergeführt. Dies kann zu einer leichten Differenz führen, insbesondere, wenn Sie aktuell höhere Beiträge hätten als der Durchschnitt der Vorkalenderjahre.
Der Antrag auf Schwerbehinderung ist grundsätzlich sehr ratsam, denn mit einem Grad von mindestens 50 genießen Sie Vorteile bei der Kündigung, einen früheren Rentenbeginn mit weniger Abschlägen und eventuell steuerliche Vergünstigungen.
Entscheiden Sie sich für das ALG I, sollten Sie regelmäßig Ihren Gesundheitsstatus überprüfen lassen und im Zweifel auf die Agentur für Arbeit und Ihre Ärzte zugehen, falls sich Ihre Arbeitsfähigkeit ändert. Die Erwerbsminderungsrente empfiehlt sich erst dann, wenn klar ist, dass eine Rückkehr ins Berufsleben nicht mehr realistisch ist, da Sie damit die Möglichkeit auf rentensteigernde Beitragsjahre im Rahmen des ALG I verschenken.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
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vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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