KFZ Gewährleistung Gebrauchtwagen
vom 23.1.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Das hat der Händler repariert ohne Wenn und Aber. ... Jetzt habe ich als Antwort bekommen: Er als Händler ist nicht verpflichtet die Gewährleistung zu übernehmen, da im Fahrzeugschein meine Mutter eingetragen ist und nicht ich als Käufer, somit ist die Gewährleistung erloschen. ... Ich habe zwar das Auto nicht weiterverkauft, sondern für meiner Mutter besorgt und ich stehe im Kaufvertrag drin ja, und das Auto ist auf Sie zugelassen.