Guten Tag, ich habe 2016 ein Auto gekauft auf Raten. Nach 5 Jahren konnte ich den Wagen zurück geben oder den Restbetrag finanzieren. Ich habe mich für die Finanzierung entschieden und musste einen neuen Vertrag unterschreiben. Bevor ich die Finanzierung abgeschlossen habe wurde der Wagen kontrolliert und keine es wurden keine Mängel festgestellt. 1 Monat später musste der Wagen zum TÜV. TÜV habe ich nicht erhalten da das Lenkschloss nicht einrastet mit Zündschlüssel auf 0. Das ist Lebensgefährlich. Muss der Händler den Schaden bezahlen oder ich. Da ich einen neuen Vertrag abgeschlossen habe müsste ja die Garantie wieder erneut greifen oder nicht? Über eine Rückmeldung bedanke ich mich.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Gewährleistung aus dem ersten Vertrag ist lange abgelaufen.
Ich verstehe Ihre Schilderung so, dass es sich bei dem zweiten Vertrag um einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des noch offenen Restkaufpreises handelt. Ein solcher Vertrag würde dann mit der finanzierenden Bank abgeschlossen. Dann bestehen keine Gewährleistungsrechte.
Die andere Möglichkeit ist, dass es sich bei dem zweiten Vertrag um einen (weiteren) Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Händler handelt. Das würde aber recht wenig Sinn ergeben, weil der Kauf ja bereits 2016 erfolgte, eine Notwendigkeit für einen zweiten Kaufvertrag sehe ich nicht. Sollte dem dennoch so sein, bestünden Gewährleistungsrechte aus diesem zweiten Vertrag.
Für diesen Fall bestünden dann Mängelrechte gegen den Händler / Verkäufer, gerichtet auf Nacherfüllung/Nachbesserung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.