Forderung der Firma Creditreform
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, mein Sohn hat aus 2005 und 2010 zwei Vollstreckungsbescheide. Creditreform hat ihn eine Forderungsaufstellung geschickt, diese hat er bezüglich der Zinsen und nicht titulierten Kosten mit der Einrede der Verjährung § 214 Abs. 1 BGB am 28.08.2018 widersprochen. Statt eine Antwort, kam am 15.09.18 ein Brief vom Gerichtsvollzieher mit einer Teilzahlung.