Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es tut mir leid zu hören, dass Sie solche Probleme mit Ihrer Internet- und Telefonverbindung haben, insbesondere, da Sie selbständig von zu Hause aus arbeiten. In Bezug auf Ihren Verdienstausfall gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten:
1. Schadenersatzanspruch: Grundsätzlich haben Sie das Recht, Schadenersatz zu fordern, wenn ein Dritter (in diesem Fall die Firma, die die Straßenarbeiten durchgeführt hat) für den Schaden verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Firma fahrlässig gehandelt hat, indem sie die Leitung beschädigt hat und sich nicht um die Behebung des Schadens gekümmert hat.
2. Nachweis des Verdienstausfalls: Um einen Verdienstausfall geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen durch die Störung tatsächlich Einnahmen entgangen sind. Dies können Sie durch Dokumentation Ihrer Tageseinnahmen und eventuell durch eine Aufstellung der Tage, an denen Sie aufgrund der Störung nicht arbeiten konnten, tun.
3. Geltendmachung des Anspruchs: Es ist ratsam, Ihre Ansprüche gegenüber der Firma schriftlich geltend zu machen und die Umstände klar darzulegen. Geben Sie an, wie hoch Ihr Verdienstausfall ist und fügen Sie Nachweise bei, um Ihre Forderung zu untermauern.
4. Fristen und Kommunikation: Halten Sie alle Kommunikationen mit der Firma schriftlich fest, um einen Nachweis über Ihre Meldungen und deren Reaktionen zu haben. Dies kann hilfreich sein, falls es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen sollte.
5. Rechtliche Schritte: Wenn die Firma nicht auf Ihre Forderung reagiert oder sich weigert, den Schaden zu begleichen, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall wäre es ratsam, einen Anwalt für Vertragsrecht oder Schadensersatzrecht zu konsultieren.
Es ist wichtig, dass Sie schnell handeln, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ich hoffe, dass die Situation bald geklärt wird und Sie Ihre Arbeit ohne weitere Unterbrechungen fortsetzen können! Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
30. Januar 2025
|
13:34
Antwort
vonRechtsanwältin Olga Peschta
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail:
Rechtsanwältin Olga Peschta