Mietrückforderung nach Eigentümerwechsel
Nach Zwangsverwaltung und -versteigerung hat das Objekt, in dem sich die von mir angemietete Wohnung befindet, den Eigentümer gewechselt. ... Hierzu alle hoffentlich notwendigen Angaben: Mietbeginn: 1.8.2007 Zwangsverwaltungsbeschluss: 26.8.2008 Datum der Beschlagnahme: 28.8.2008 Zwangsversteigerung/Eigentümerwechsel: 4.9.2009 Ankündigung des Eigentümerwechsels durch den Eigentümer: 10.11.2009 Datum der Neuvermessung: 7.12.2009 Datum der eigens Beauftragten Vermessung: 21.04.2010 (da die konkreten Ergebnisse der ursprünglichen Vermessung nicht überlassen wurden) Da sich Mietminderungen üblicherweise auf die Bruttowarmmiete beziehen, schliesst eine Mietrückforderung aufgrund einer falschen Wohnfläche auch dann die Nebenkostenvorauszahlungen mit ein, wenn den Nebenkostenabrechnungen aufgrund der falschen Quadratmeterangaben widersprochen wurde und diese hoffentlich noch korrigiert werden?