D.h. alles wäre beim alten Arbeitsvertrag geblieben. Anlagen: ALTER Arbeitsvertrag vom 1.1.2001 (nur relevante Auszüge) 1.Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung. 2.Herr/Frau [Arbeitnehmer] wird als Sachbearbeiter/in beschäftigt. ... NEUER Änderungsvertrag (nur relevante Auszüge) wird in Abänderung des Arbeitsvertrages vom 1.1.01 folgender Änderungsvertrag geschlossen 1.Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), deren besonderen Regelungen für die Verwaltungen (TVöD – Besonderer Teil Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVU-Bund) und diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung.