ALG I - Urlaubsabgeltung gem. § 143 Abs. 2 SGB III
vom 30.11.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Arbeitgeber kündigt am 02.09. ordentlich zum 30.09. und stellt Dienstfrei unter Anrechnung von 22 Tagen Urlaubsanspruch. Die Abgeltung (monetäre Auszahlung) erfolgt am 25.10. So daß ab dem 30.09. keine Ansprüche gegen den Arbeitgeber mehr bestehen.