Zweite Titulierung derselben Forderung
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Statt ein Berufungsverfahren zu beginnen vertraute ich auf einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung, der vom Gericht offensichtlich nicht verstanden wurde – ich erinnerte daran, dass in der Klageschrift mit der längst erfolgten Festsetzung gerichtlicher Gebühr begründet wurde, warum „vorliegend" keine gerichtliche Gebühr mehr verlangt würde sondern „lediglich" außergerichtliche.