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Bafög Rückzahlungsschwierigkeiten

31. Januar 2014 18:04 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das Studium habe ich vor vielen Jahren ein Bafög Darlehen erhalten. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums habe ich den verzinsten Teil zurückgezahlt und mit der Zahlung des unverzinslichen Betrags begonnen. Nun war ich noch bis vor 10 Monaten für 8 Jahre im Iran und war hier in Deutschland abgemeldet. Während des Iranaufenthalts habe ich auch die Raten gezahlt, nur zuletzt (seit 2011) hatte ich größte Schwierigkeiten (auf Einzelheiten kann ich hier nicht eingehen) und konnte deswegen die Raten nicht zahlen.

Währenddessen wurde das Ganze an das Bundesverwaltungsamt (Bundeskasse Halle) weitergegeben und die Darlehensrestschuld wird nun seitdem wohl mit 6% (?) verzinst (letzte Rate war zuletzt Ende 2017 angegeben). Angedroht wurde in der Korrespondenz und in den Mahnungen mit einem kostenpflichtigen Vollstreckungsverfahren (und kostenpflichtiger Anschriftenermittlung).
Ich habe mich per Email an bafoeg@bva-bund.de Anfang 2013 für die Zahlungsausfälle entschuldigt, meine Situation grob erklärt und um einen neuen Kostenplan (mit vierteljährlichen Raten ohne Anzahlung) gebeten. Darauf habe ich aber bis jetzt keine Antwort bekommen (die vorherigen Fristen für die Anträge zur Aufschiebung der Zahlungen konnte ich wegen Abwesenheit leider nicht einhalten bzw. wurden die Anträge mangels Unterlagen abgelehnt).

Jetzt hat meine Mutter einen Brief bekommen und es wird nach unserer Anschrift gefragt. Meine Frage ist; wie sollen wir nun vorgehen und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Das Bundesverwaltungsamt anschreiben und um einen neuen Kostenplan bitten? Oder droht uns dann erstmal die Vollstreckung und ein Bußgeld? Können wir das Amt nochmal um Auflistung unserer Schulden und Abgleich unserer Zahlungen bitten oder sogar jetzt noch um Aufschiebung des Zahlungsbeginns. Ich habe hier ein Unternehmen gegründet, bin aber erst in der Gründungsphase und verdiene 1400 Brutto monatlich (für Ehepaar + Kind).

Vielen dank.
Mit freundlichen Grüßen

1. Februar 2014 | 00:05

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal sei gesagt, dass Ihr Mutter nicht verpflichtet ist, Ihre aktuelle Anschrift heraus zu geben. Darüber hinaus bräuchten Sie im Iran aufgrund fehlender Vollstreckungsabkommen auch keine Durchsetzung der Ansprüche fürchten.

Es würde allerdings dann wieder zu Problemen führen, wenn Sie wieder in die EU, speziell nach Deutschland einreisen möchten, sodass ich Ihnen empfehle, mit dem Bundesverwaltungsamt in Kontakt zu treten und eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen unter Stundung eventueller weiterer Zinsen mit Hinweis auf Ihre finanzielle Situation.

Wenn Sie dabei Hilfe brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Seite.


Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2014 | 11:16

Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich bin tatsächlich (seit 10 Monaten) wieder in Deutschland (offiziell angemeldet) und möchte diese Sache gerne lösen.

Sollte ich das Bundesverwaltungsamt einfach anschreiben, meine Adresse (die sie ja sowieso bald selbst herausfinden) mitteilen und um Ratenzahlung oder Stundung bitten. Ich habe ja schon die Antragsfristen für eine Stundung nicht eingehalten und bin seit Jahren im Rückstand. Meine Befürchtung ist, daß das Amt daher meine Situation nicht berücksichtigen kann und mich dann ohne Vorwarnung direkt ein Gerichtsvollzieher besucht. Oder ist diese Sorge unbegründet bzw. könnte mit dem Ausfüllen des "richtigen" Formulars umgangen werden. (Um einen neuen Zahlungsplan hatte ich das Amt ja schon in meiner Email Anfang 2013 ohne Rückantwort gebeten, aber man will wohl erstmal nur meine Anschrift erfahren).

Vielen dank.
Mit freundlichen Grüßen



Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2014 | 12:42

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern Sie wieder in Deutschland ansässig und gemeldet sein sollten, wäre es tatsächlich nur noch eine Frage der Zeit, bis das Amt Ihre tatsächlich Adresse herausfindet.

Sie sollten die Behörden daher per Einschreiben und unter Zugrundelegung ihrer richtigen Anschrift Ihre Situation vermitteln und um eine Ratenzahlung bitten.

Maßgeblich ihres Einkommens, liegen Sie sowieso unterhalb der Pfändungsfreigrenze.

Bei weiteren Fragen, können Sie mich gerne weiter direkt per E-Mail anschreiben.

Über eine gegebenenfalls positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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