Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt liegt vor.Meine Mutter ist vergangenes Jahr verstorben.Sie war in zweiter Ehe mit meinem Stiefvater verheiratet.Bis zu Ihrem Tod wohnte ich mit im Haus.Jedoch ließen die Umstände und das Verhältniss zu meinem Stiefvater es nicht weiter zu, nach dem Tod meiner Mutter dort zu wohnen.Nunmehr wohne ich bei meiner Partnerin.Es liegt ein Testament vor, welches folgendes ausweist das mein Stiefvater Alleinerbe ist und wir beiden Stiefsöhne enterbt wurden und nur der Pflichtanteilanspuch besteht.Da mein Stiefvater phsychisch und körperlich labil ist und auch im Vorfeld war und in psychischer Behandlung stationär behandelt wurde und derzeit auch wieder ist, wurde ihm ein gesetztlicher Betreuer vom Amtsgericht zugeteilt.An diesen Betreuer und an meinen Steifvater haben wir schriftlich eine Nachlassbewertung geltend gemacht und unseren Pflichtteilanspruch angefordert. ... Er übergibt das den Eigentümern, in dem Fall wir zum 1/8 Anteil.Wir wären dann gesetzlich verpflichtet für den Unterhalt des Hauses wie Versicherung,Abwasser etc aufzukommen? Und wer kauft ein Haus mit Schulden drauf, somit würden wir nie unseren Pflichtanteil ausgezahlt bekommen.Müssten in einem Zivilrechtlichen Streit diesen bei der Erbengemeinschaft einfordern und wären gesetzlich da wird im Grundbucheintrag vermerkt sind verpflichtet das Haus zu unterhalten??