Richtigen Pflichtanteilanspruch herausfinden
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt liegt vor.Meine Mutter ist vergangenes Jahr verstorben.Sie war in zweiter Ehe mit meinem Stiefvater verheiratet.Bis zu Ihrem Tod wohnte ich mit im Haus.Jedoch ließen die Umstände und das Verhältniss zu meinem Stiefvater es nicht weiter zu, nach dem Tod meiner Mutter dort zu wohnen.Nunmehr wohne ich bei meiner Partnerin.Es liegt ein Testament vor, welches folgendes ausweist das mein Stiefvater Alleinerbe ist und wir beiden Stiefsöhne enterbt wurden und nur der Pflichtanteilanspuch besteht.Da mein Stiefvater phsychisch und körperlich labil ist und auch im Vorfeld war und in psychischer Behandlung stationär behandelt wurde und derzeit auch wieder ist, wurde ihm ein gesetztlicher Betreuer vom Amtsgericht zugeteilt.An diesen Betreuer und an meinen Steifvater haben wir schriftlich eine Nachlassbewertung geltend gemacht und unseren Pflichtteilanspruch angefordert.
Die Nachlassbewertung wurde durch den Betreuer und unsere Zuhilfe zum Teil zusammengetragen.Jedoch ist keine Begutachtung des Hauses erfolgt, sondern nur ein Geldbetrag in Höhe von 80000 € laut Aussage meines Steifvaters angenommen wurden.Unser 1/8 Pflichtanteil beträgt vom Nachlass ca. wertmäßig 6000 €.Mein Stiefvater beauftragte seinen Rechtsanwalt mit dem Fall.Der Anwalt lud uns daher zu einem Gütetermin vorgestern ein.Uns wurde folgendes unterbreitet.Zur Zeit ist von allem flüssigen Barguthaben,Konten etc. noch ca 4000 € vorhanden.Der Anwalt der Gegenpartei schlug vor, uns die Überscheibung vom Haus zu tätigen.Mein Stiefvater würde das Wohnrecht behalten ohne jegliche Mietleistung dafür zu tragen.Die Überschreibung des Hauses wäre nur in der Höhe des Pflichtanteilsanspruches also pro Stiefsohn 6000 €.Es würde eine Grundschuldeintragung in der Pflichtanteilshöhe veranlasst werden und wenn das Haus verkauft würde dann erst ausgezahlt.Nun ist die Sachlage jedoch so mein Bruder hat mit seiner Familie ein Haus und kein Interresse an diesem Haus sondern nur das finanzielle was ihm zusteht möchte er bekommen und auch ich habe kein Interresse an diesm Haus und möchte nur den Pflichtteilanspruch ausgezahlt haben.Mein Stiefvater ist gesetzlich verpflichtet, den Pflichtanteil (nur bar kann das erfolgen mit einem vollstreckbaren Gerichttitel/urteil) an uns auszuzahlen.Welche Konseqenz hätte dieser Vorschlag, wenn wir darauf eingehen würden??
Das Haus würde zum 1/8 Teil uns gehören.Wenn mein Stiefvater weiterhin ein Pflegefall bleibt bzw. wird weiß ich durch meine Partnerin, die in einer Pflegeeinrichtung in der Verwaltung arbeitet, dass wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen eine Hypothek auf das Haus in Höhe bis 7/8 das was meinem Stiefvater gehört aufgenommen werden kann, um die Pflegeentgelte zu decken bevor ein Sozialhilfeträger in Zahlleistung geht.Im Todesfall meines Stiefvaters würden diese 7/8 des Hauses eine Erbgemeinsschaft(weitläufige Verwandschaft meines Stiefvaters) erhalten.Wenn nunmehr eine Hypothek darauf wäre (Kann diese auch höher als der Verkaufswert sein? Oder ist das immer im Ermessen der Bank?)können diese das Erbe ausschlagen.Nun wären wir mit 1/8 Hausanteil beteiligt und Eigentümer und müssten doch für den Erhalt des Hauses aufkommen bzw. einen Käufer suchen etc?.Denn die Betreuung durch den amtlichen Betreuer endet mit Tod meines Stiefvaters . Und somit auch dessen Zuständigkeitsbereich oder??Er übergibt das den Eigentümern, in dem Fall wir zum 1/8 Anteil.Wir wären dann gesetzlich verpflichtet für den Unterhalt des Hauses wie Versicherung,Abwasser etc aufzukommen? Und wer kauft ein Haus mit Schulden drauf, somit würden wir nie unseren Pflichtanteil ausgezahlt bekommen.Müssten in einem Zivilrechtlichen Streit diesen bei der Erbengemeinschaft einfordern und wären gesetzlich da wird im Grundbucheintrag vermerkt sind verpflichtet das Haus zu unterhalten??Oder??
Was würden Sie mir insbesondere raten,wäre es nicht sinnvoller das ich mir einen Anwalt nehme der meinen Pflichtanteil in Höhe von ca 6000 € einfordert mit einem gerichtlichen Titel und wenn mein Steifvater nicht über Barmittel verfügt muss eine Hypothek in dieser Höhe aufgenommen werden, damit ich diese Auszahlung in bar erhalten kann.Das ist doch mein Recht?Und ich würde mich nicht in Abhängigkeit zu diesem Haus machen, mein Pflichtanteil nie bekommen und noch für laufenden Kosten und für eventuelle Hypothekenschulden aufkommen.
Ich danke Ihnen im voraus für eine ausführlichen Rat welche Konsequenz der uns unterbreitete Vorschlag für uns hätte und ob die Einforderung des Pflichtanteils über einen gerchtlichen Titel nicht besser wäre.
Mit freundlichen Grüßen
A.A und M.M
Tue mich schwer einen Betrag festzulegen für die Beantwortung, da ich ein Studium hinter mir habe welches einen großen Teil von Recht beinhaltet kann ich teilweise einschätzen dass die Beantwortung aufgrund Zulässigkeit und Begründetheit kurz aber auch länger sein kann.