mängelbeseitigung nach Auszug
vom 7.11.2004
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Schaden war gemeldet, wurde mir auch im Übergabeprotokoll bestätigt, Vermieter hatte aber nicht wirklich was getan und ich habe aus Wohlwollenden Gründen nicht auf die sofortige Beseitigung bestanden. ... Ausweislich dieses Abnahmeprotokolls wurden noch folgende Mängel festgestellt: - - Im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und im Flur wurden die Wämde und Decken nicht renoviert; - Die Fußleisten, Heizungen und Türen müssen noch im Wohnzimmer, Küche und im Flir gereinigt werden; - das Winkelstück vom Waschmaschinenabfluß fehlt - WC-Sitz muß getauscht werden Innerhalb des Übergabeprotokolls haben wir Sie mit einer Fristsetzung von 10 Tagen, spätestens jedoch is zum 15.11.04 aufgefordert, die Wohnung in den vertragsmäßigen Zustand zu versetzen.