Folgendes: Ich wurde auf Grund firmenpolitischer Ereignisse gekündigt.Es gab eine Auffanggesellschaft in der auch eine Abfindung geregelt wurde.Diesen Vertrag hatte ich unterschrieben.Geregelt war eine Abfindung von Bruttogehalt x Faktor 0,35 x Jahre Betriebszugehörigkeit wenn ich ein Angebot von einem eventuellen Neuerwerber,der den Betrieb weiter führen sollte,bekommen würde.Wenn es zu keiner Erwerberlösung kommen würde steht mir Faktor 1,2 zu welches auch eintrat. Dies konnte man zuvor nicht wissen und ich klagte durch meinen Anwalt meinen Arbeitsplatz ein.Es gab dann eine Güteverhandlung vor Gericht obwohl zu diesem Zeitpunkt durch Medienberichte schon klar war,daß die Erwerberlösung geplatzt war und mir der Faktor 1,2 zusteht wie im Vertrag der Auffanggesellschaft geregelt .Bei der Güteverhandlung kam es zu keiner Einigung der Parteien ,warum auch,der Faktor 1,2 stand mir ja zu.Jetzt fordert mein Anwalt um die 9 Prozent von meiner Abfindung da es ja einen Vergleich gab!!??? ... Es gab doch keinen Vergleich vor Gericht zwischen den Parteien da die Abfindung schon zuvor in dem Vertrag der Auffanggesellschaft geregelt war!?