Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu Zahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als 7 Monate 20% 11 Monate 30% 15 Monate 40% in Küchen, Bäder etc. etc als 12 Monate 20% 18 Monate 30% in Wohn- und Arbeitsräumen etc als 17 Monate 20% in Nebenräumen etc Weist der Mieter binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Voranschlages durch den Voranschlag eines anderen Fachbetriebes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach ist dieser maßgebend... ... Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit in einwandfrei gereinigten Zustand...zurückzugeben. §17 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder der zur Vertragsgrundlage erhobenen Unterlagen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche gültigen bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschftlich Gewollten am Nächsten kommen.