Zeitmietvertrag: Recht zur Untervermietung
vom 12.1.2005
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
guten abend... ich befinde mich seit 1.4.2002 in einem mietverhältnis welches auf 5 jahre begrenzt ist.da ich kürzlich ein eigenheim erworben habe mchte ich vorzeitig aus dem vertrag ausscheiden.mein vermieter ist diesbezüglich zu keinem espräch bereit und schaltet kurzerhand auf stur... ich habe mal gehört das man in einem solchem fall drei mögliche nachmieter vorstellen kann und somit aus dem vertrag kommt. 1.frage:ist das eine sache die mit dem einverständniss des vermieters zusammenhängt oder ist das mein recht?