Informationspflicht beim Hauskauf
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ein halbes Jahr nach dem Kauf bekam ich von der Stadtverwaltung einen Brief mit der Aufforderung die auf meinem Grundstück befindliche Grundstückskläranlage ausser Betrieb zu setzen und das Haus an der öfentlichen Kanalisation anzuschliessen.