Angestellt arbeiten in der Regelinsolvenz
vom 16.11.2020
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Fricke / Wiesbaden
Der mir zugewiesene Insolvenzverwalter hat mir erlaubt das betroffenene Gewerbe weiter zu führen und hat es aus der Insolvenzmasse freigegeben. ... Da die selbständige Tätigkeit ja aus der Insolvenz freigegeben wurde, ist der Gewinn für die Berechnung des pfändbaren Betrages doch unerheblich, oder? ... Steht es mir frei die angestellte Tätigkeit bekannt zu geben oder nicht?