Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Wenn Sie hier unter einem Umsatz von 22.000 € bleiben müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und brauchen auch keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Einkünfte aus Ihrem Lohn werden nicht addiert.
Bei der Einkommensteuer werden allerdings alle Einkünfte addiert und aus der Gesamtsumme Ihres Lohns und Ihres Gewinns aus der Selbständigkeit werden dann Ihre Gesamteinkünfte ermittelt. Je nach deren Höhe müssen Sie dann davon einen prozentualen Anteil an Steuern zahlen, je höher die Einkünfte desto höher ist auch dieser Prozentsatz.
Bei der Lohnsteuer wird automatisch schon durch den Arbeitgeber ein Teil einbehalten, bei der selbständigen Tätigkeit wird das Finanzamt spätestens nach dem ersten Steuerbescheid eine vierteljährliche Vorauszahlung für die Zukunft festsetzen. Da dies am Anfang nicht der Fall ist sollten Sie sich aber jetzt schon darauf einstellen, dass hier dann für 2021 die gesamten Steuern auf einmal nachzuzahlen sind und Rücklagen bilden.
Wenn Sie z.B. durch den Lohn 20.000 € verdient haben und 10.000 € durch das Gewerbe ist für den Lohn die Steuer bereits durch den Arbeitgeber einbehalten. Das Finanzamt rechnet aber jetzt die beiden Summen zusammen und daraus ergibt sich dann der persönliche Steuersatz. Wenn Sie bei Gesamteinnahmen von 20.000 € nur ca. 2.700 € Steuern zahlen sind es bei 30.000 € in etwa 5.500 €. Die Lohnsteuer haben Sie durch den Arbeitgeber bereits gezahlt, also wird das Finanzamt dann nur noch die Differenz (5.500 € - 2.700 €) von 2.800 € nachfordern.
Einfach Geld auf dem Geschäftskonto stehen lassen geht übrigens nicht, dass Finanzamt wird bei einem Einzelunternehmen grundsätzlich einfach den gesamten Gewinn besteuern, egal auf welchem Konto oder ob es sich um Bargeld handelt. Sie könnten hier theoretisch gewissen Rückstellungen bilden oder Verlustvorträge erklären, spätestens dann werden Sie aber einen Steuerberater brauchen der Ihnen dabei hilft.
Ab jetzt werden Sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen und dabei sowohl ein Formular für die Einnahmen aus dem Lohn, als auch aus der selbständigen Tätigkeit ausfüllen müssen. Das Finanzamt errechnet dann aufgrund Ihrer Angaben Ihren persönlichen Steuersatz.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
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