Ich, als dummer, kleiner Berufskraftfahrer habe von meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1989, welcher zwar zweimal an die jeweilige persönlicher Situation (Verlust & Wiedererlangung des Führerscheins) angepasst wurde, aber wohl immer noch gültig ist (Änderung, keine Kündigung!). Dieser Arbeitsvertrag beinhaltet eine Arbeitszeit von 38,5 Stunden (Vertrag auf Dauer), welcher unter anderem auch auf Grund des damals gültigen „Manteltarifvertrags für Arbeiter und Arbeitnehmer im Güterverkehrsgewerbe NRW“ und Lohnvertrag der jeweilig gültigen Fassung vereinbart wurde. ... (Arbeitsvertrag sende ich bei Annahme per Email zu!