Obwohl von der beauftragten Firma der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verlangt worden war, hat den eingetretenen Schaden die allgemeine Haftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft übernommen, da die Hausverwaltung offenbar nicht auf die Haftung im Rahmen des Schnee- und Eisbeseitigungsvertrages verwiesen hatte. 5.Der im November 2000 geschlossene Hausmeistervertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und wurde ohne Verlängerungsoption geschlossen. ... Die Verwaltung führt hierzu aus, dass sie sicher ist, die Versicherung hätte mit dieser Regelung auch Schäden anderer Größenordnungen übernommen. ... Quartal 2004 nach mehrmaliger Erinnerung, eine Rechnung ist für 2004 nicht in den Unterlagen zu finden -Trockenboden mit Sperrmüll voll gestellt, Räumung ist bis heute nicht veranlasst worden, nicht einmal der obligatorische Aushang für die Bewohner, bitte ihre Sachen zu entfernen, trotz diverser eindringlicher Erinnerungen -nicht ordnungsgemäß durchgeführten Einbau eines Dachflächenfensters durch einen Hausmeisterbetrieb, die Mängel sind zum Einen immer noch nicht behoben, zum Anderen wurde die Verwaltung in diesem Zuge darauf aufmerksam gemacht, das die Firma diesen Einbau nicht hätte vornehmen dürfen, da es sich nicht um einen entsprechenden Meisterbetrieb handelt.