Falsche RA Beratung Vergleich
| 25.10.2009 12:34 |
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte dringend um Ihren Rat.
Vergleich
Über die rechtlichen Folgen eines Vergleichs wurde ich weder von meinem RA noch von der Richterin hin-gewiesen.
Mietvertrag 01.12.2000. Am 09.01.2006 habe ich eine Miete erhöht. Zustimmung erfolgte unter Vorbehalt (ohne Mängel). Bei allen Zahlungen erfolgte kein weiterer Vermerke „unter Vorbehalt“. Verjährt nach 3 Jahren 8 Monaten ?
Mieter erhielt am 28.07.08 eine NK-Nachzahlung über 38,40€ - nicht bezahlt - Klage – Urteil, bezahlt ohne Mieterhöhungsrückforderung. Ist diese dann dadurch nicht verwirkt? RA hat diesen Umstand angeblich nur am Rande mitbekommen, obwohl er Urteil hatte und den Punkt in seiner Klage aufgenommen hat.
Seit 08/09 hält sich Tag und Nacht eine 2., mir fremde, Person in der Wohng. auf – ohne meine Zustim-mung. Mehrmalige Abmahnungen.
Am 27.02.09 fristlose/ordentliche Kündigung zum 30.11.09. Mieter hat nicht reagiert. RA eingeschaltet. Fristlos gekündigt zum 23.06.09. Am 25.06.09 RA Klage auf Räumung.
2008 ergab sich eine NK-Nachforderung über 230,--€. Zahlung erfolgte nicht. 21.05.09 ich habe die NK wegen erheblichem Mehrverbrauch erhöht. Keine Reaktion.
11.09.09 mündl. Anhörung. RA war anwesend. Er versicherte mir zuvor, es ginge nur um die Räumung und nicht um finanzielles. Vorstehendes waren ihm bekannt. Auf eine evtl. Verjährung und Verwirkung des Miet-rückforderungsanspruchs ging er nie ein, es sei für den Vergleich unrelevant.
Bei dem Termin ging es 1.um meinen PKH- Antrag. Bis dahin noch nicht bewilligt, obwohl dies vor dem Termin erfolgen sollte.Diskussion zwischen Richterin und RA, dann bewilligt. Hier war ich schon aufgeregt.
Dann ging es nicht um Räumung, sondern um Finanzielles – ohne Einwand des RA. Auf Vorschlag der Rich-terin solle ich auf die NK-Nachzahlung verzichten, ansonsten würde der Mieter auf der Mieterhöhungsrück-forderung (ca. 1.200,--€) bestehen. Mein RA riet mir immer wieder eindringlich, darauf einzugehen, diese Lösung sei optimal für mich.
Einwände die ich vorbringen wollte, wurden von ihm sofort unterbrochen und abgeblockt. Ich verstand nicht, warum er mir dazu riet und stand ab dem Moment unter starkem psychischen Druck.
Einwände die ich vorbringen wollte, wurden von ihm sofort unterbrochen und abgeblockt. Ich verstand nicht, warum er mir dazu riet und stand ab dem Moment unter starkem psychischen Druck.
Es wurde auf einen Vergleich hingewirkt, dem stimmte der RA sofort zu. Er riet mir mehrmals sehr eindring-lich, zuzustimmen. In meinem schon psychisch angeschlagenen Zustand wurde von der Richterin nachfol- gend beschlossen, der Mieter dürfe bis 31.03.2010 in der Wohnung bleiben. Er muß nur 14 Tage vor Auszug Bescheid geben (wie soll ich in 14 Tagen einen neuen Mieter finden). Der Mietpreis, wie bisher 360,--€ und die NK-Vorauszahlung von 102,75€ auf 115,--€ erhöht. Des weiteren darf ich für 2009 bis 31.03.2010 keine NK mehr abrechnen.
All dem konnte ich in meiner Aufregung nicht mehr richtig folgen, zumal mich der RA ständig und eindringlich aufforderte dem Vergleich zuzustimmen. Der RA hat auf die 2. Person, die beim Mieter unerlaubt wohnt, nicht mehr hingewiesen, obwohl dies Bestandteil der Klage war. Auch die Anschuldigungen des Mieters wegen übler Nachrede, Verleumdung, Wucher, Betrug durfte ich so hinnehmen.
Während des Termins und auch vorher wußte ich nicht, was ein Vergleich für rechtliche Folgen hat (habe ich erst hinterher im Internet erfahren). Ich hätte einem Vergleich niemals zugestimmt. So war ich darauf nicht vorbereitet, zumal mir der RA einige Tage zuvor noch sagte „wir wollen ja den Prozeß gewinnen“. Daß ein 14-tägiges Widerspruchsrecht beantragt werden kann, hat der RA mir auch nicht gesagt, obwohl er gemerkt haben muß, daß ich total verunsichert war. Hier ließ mich der RA voll ins Messer laufen.
RA stand nach dem Termin für mich nicht mehr zur Verfügung, der Fall sei für ihn erledigt. Telefonate wurden zurückgewiesen.
Wegen dieses Vergleichs werde ich die Kosten für mein Haus nicht mehr tragen können, da ich jetzt für den Mieter die NK bezahlen und auch noch mit Mietausfall rechnen muß. Ich sehe mich schon jetzt in der Zwangsversteigerung.
Der RA hatte den Auftrag auf Räumung zu klagen. Stattdessen macht er einen Vergleich wegen Mietkosten.
Ich bin der Meinung, er hat seinen Auftrag deutlich verfehlt und mir somit nicht nur finanziellen, sondern auch gesundheitlichen Schaden verursacht.
Inzwischen habe ich den Vergleich angefochten. Ist in dem Fall eine Anfechtung aussichtsreich?
Was können für Kosten auf mich zukommen? (PKH?)
Eine 2. Möglichkeit, den Anwalt wegen falscher Beratung in Haftung nehmen (PKH)?
Ihrer geschätzten Meinung sehe ich hoffnungsvoll entgegen und verbleibe mit den besten Grüßen aus Ulm