Rückwirkende gehaltskürzung bei freiem mitarbeiter
vom 15.5.2005
15 €
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Hallo, Ich arbeite in einer firma als freier mitarbeiter und übe die tätigkeit eines callcenter-agenten aus. zum monatsende stelle ich eine rechnung, mit den erbrachten arbeitsstunden auf. laut arbeitsvertrag beträgt meine vergütung 8 euro pro arbeitsstunde. eine feste pausenzeit ist im vertrag nicht vereinbart. jedoch wurde im firmen-intranet den mitarbeitern zugestanden, sich kurze pausen selbst einzuteilen und zu nehmen, so lange man den ordnungsgemäßen arbeitsablauf nicht gefährdet.wenn man also beispielsweise acht stunden im arbeitsplan erfasst war, wurden 8 stunden bezahlt, egal wie lange man pausierte.quasi wurden die pausen mitbezahlt. zum ersten mai dieses jahres wurde durch die firmenleitung beschlossen, die genommenen pausen aus der arbeitszeit herauszunehmen, und die vergütung nach tatsächlicher effektiver arbeitsleistung zu zahlen.soweit ist dies durchaus üblich. dies wurde zum 1.mai durch eine belehrung an die arbeiter in schriftlicher form mitgeteilt, und auch von mir unterschrieben. nun tritt folgendes problem auf. meine rechnung, die ich für den monat april stellte, wurde so beglichen, dass mir die pausenzeiten, die ich im monat april genommen hatte von dem von mir gestellten rechnungsbetrag abgezogen wurden.ich sollte also für april nach den maßstäben der neuen pausenreglung bezahlt werden.die neue pausenzeitenregelung konnte ich ja am 1.mai aber erst zur kenntnis nehmen und akzeptieren. ist es zulässsig, dass mir mein arbeitgeber rückwirkend mein gehalt kürzt?