Zwölftelung Urlaubsanspruch - rechtliche Bewertung
vom 31.7.2025
für 54 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Der Arbeitsvertrag enthält folgende Regelung zum Thema Urlaub: „Der Urlaubsanspruch beträgt 16 Arbeitstage gesetzlicher Mindesturlaub. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer zusätzlich einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen. (…) Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird."