Mein Problem ist nun: ich habe schon einen neuen ARbeitsvertrag unterschrieben, aber meine Kündigungsfristen nicht ganz verstanden, und somit angenommen, ich hätte 4 Wochen KÜndigungsfrist und die verlängerten Fristen bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten nur für den Arbeitgeber. ich hab somit zum 1.3. einenneuen Arbeitsvertrag unterschrieben und wollte den alten mit der 4-Wochen-Frist zum 28.2. kündigen. ... Ein gütliche Einigung scheint aussichtslos, weil der neue Arbeitgeber mich sofort übernehmen würde und der alte mich nicht so schnell aus dem Vertrag lassen will, obwohl er das Problem mit dem Zugehörigkeitsjahren wohl noch nicht mal genauer recherchiert hat, sondern die verlängerte KÜndigungsfrist nur aufgrund meiner verantwortungsvollen Aufgabe (vorbereitende Buchhaltung, Schriftverkehr usw.) einschätzt. ich vermute allerdings, dass er den VErtrag dann nochmals vom Anwalt prüfen lassen wird. und dann wirds eh rauskommen. ... ich hätte dann ja aber auch zwei ARbeitsverträge?