Zeitmietvertrag: Recht zur Untervermietung
vom 12.1.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
guten abend... ich befinde mich seit 1.4.2002 in einem mietverhältnis welches auf 5 jahre begrenzt ist.da ich kürzlich ein eigenheim erworben habe mchte ich vorzeitig aus dem vertrag ausscheiden.mein vermieter ist diesbezüglich zu keinem espräch bereit und schaltet kurzerhand auf stur... ich habe mal gehört das man in einem solchem fall drei mögliche nachmieter vorstellen kann und somit aus dem vertrag kommt. 1.frage:ist das eine sache die mit dem einverständniss des vermieters zusammenhängt oder ist das mein recht? aus einigen antworten auf dieser seite habe ich herausgelesen das man kündigen kann wenn man a)beleidigt wird b)eine mieterhöhung ansteht c)der vermieter eine untervermietung ohne triftigen grund verbietet... zu c) enthält mein vertrag den vermerk das untervermietung und gebrauchsüberlassung an dritte nur mit schriftlicher zustimmung des vermieters möglich ist... 2.frage:ist dieser passus rechtens 3.frage:was passiert wenn ich trotz nicht erfolgter zustimmung untervermiete oder überlasse(ausser das er mir kündigen kann...das wäre mir ja recht) 4.frage:kann ich wenn er es mir daraufhin untersagt kündigen?