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Ferienwohnung Mietprobleme

7. Februar 2013 11:04 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

hallo,
wir haben 5 Personen( Monteure) uns im Juli 2012 in Nürnberg eine Ferienwohnung angeschaut und auch gemietet.Mit dem Vermieter wurde vereinbart,das wir am Sonntag in Informieren wie viele Personen und wie lange in der Woche wir bleiben.
Das lief so bis Januar 2013.
am 13.1.2013 habe ich ihm geschrieben das wir am Montag 5 Personen sind und ab Dienstag nur noch 4 Personen. Eventuell am Wochenende auch aber ich gebe ihm am 16.1. noch genau bescheid.
Am 16.1 habe ich ihm geschrieben das wir auf der Baustelle nicht weiter arbeiten können und abreisen.
Dies haben wir am Donnerstag 17.1 auch gemacht.
Am Montag den 21.1. habe ich nochmals geschrieben das wir nicht kommen.
Am 15.1 schrieb der Vermieter das er die Wohnung vom 24.1 bis 2.4. anderweitig vermietet hat.
Wir haben uns eine andre Ferienwohnung gesucht.
am 27.1 haben wir zwei Rechnungen für den Zeitraum wo wir gar nicht in der Wohnung waren erhalten.
Am 6.2. haben wir die nächste Rechnung erhalten für die Zeit vom 5.2 - 7.2.
weil wir bis Ostern gebucht hätten. wir haben weder schriftlich noch mündlich bis Ostern gebucht.
wie sollen wir uns verhalten?
Den Mietpreis der Wohnung hat er auch zweimal erhöht ohne uns zu Fragen ob wir noch dort Wohnen möchten.

7. Februar 2013 | 12:13

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

solange Sie nicht ausdrücklich für die Rechnungszeiträume die Immobilie gemietet haben, brauchen Sie die Rechnungen auch nicht bezahlen, erst recht nicht, wenn der Vermieter ohne Absprache einseitig den vereinbarten Mietpreis erhöht hat.

Fazit: Sie zahlen nur die Zeit, in der Sie auch die Immobilie bewohnt haben und dies entweder schriftlich oder mündlich mit dem Vermieter abgesprochen haben.
Allerdings nur zu dem Preis, der vorher vereinbart worden ist. Etwaige Erhöhungen brauchen Sie nicht zu bezahlen.

Hinsichtlich der anderen Zeiträume brauchen Sie diese nicht zu bezahlen, wenn Sie weder darin gewohnt haben, noch die Absprache bestand, dass Sie die Immobilie in dieser Zeit nutzen würden.

Dies würde ich ihm noch einmal schreiben und danach nicht mehr reagieren.

Wenn Sie dafür Unterstützung brauchen sollten, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.


ANTWORT VON

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